Garantiefonds

der Schweizer Reisebranche

Die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds) hat den Auftrag gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden von schweizerischen Reiseveranstaltern und Reisevermittlern, die mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen, zu erfüllen.

Der Garantiefonds übernimmt folgende Leistungen sofern der Vertragspartner vor oder während der Reise Insolvenz anmeldet:

✓ vor der Reise die Erstattung der geleisteten Anzahlung und Restzahlung

✓ während der Reise den Rücktransport vom Ferienland in die Schweiz

Hintermann Reisen GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.